Neue Coronaregeln beim BV Rentfort
CoronaSchutzVerordnung Update zum 17.12.
Folgenden Änderungen treten zum 17.12. in Kraft:
"Für die Weihnachtsferien, in denen keine Schultestungen stattfinden, benötigen Schülerinnen und Schüler einen negativen Testnachweis. Bis zum 26. Dezember 2021 gelten Schüler*innen noch als getestet. Vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten sie nicht als getestet. Sie sind immunisierten Personen nur dann gleichgestellt, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.
Diese Regelung gilt auch weiterhin für jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag. Zwar müssen Schüler*innen ab 16 regulär geimpft oder genesen sein, um ein 2G-Angebot zu nutzen. Aber eine Ausnahme gilt hier u.a. für den Sport: Wenn sie über einen Testnachweis verfügen, gelten sie auch in den Ferien (ab 27.12.2021 bis zum Schulstart 2022) bis zum 18. Geburtstag als immunisiert.
Kinder unter 6 Jahren/bis zum Schuleintritt brauchen in und außerhalb der Ferien weder Test noch Immunisierung und können an allen Angeboten teilnehmen."
Ansonsten gelten weiterhin die u.g. Regeln:
Für Besucher der Sportanlage gilt ab sofort 2G.
Folgende Ausnahmen von der 2G-Regel werden definiert. Hier gilt die 3G-Regel:
- Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
- Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag (sie gelten auch ohne Nachweis als getestet).
- ÜL/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich). Soweit sie nicht immunisiert sind, benötigen sie einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und sie müssen während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.
Da der BVR über dem DFB dem DOSB angehört, gelten diese Regeln auch für uns.
Es ist damit zu rechnen, dass Polizei / Ordnungsamt diesbezüglich Kontrollen durchführen werden. Darüber hinaus werden Kontrollen auch unangekündigt vom Verein vorgenommen.
Sollte ein Bußgeld für den Verein entstehen, würden wir dies vom jeweiligen Trainer notfalls auch gerichtlich einfordern.
Ferner ruht der Pflichtspielbetrieb für A und B Junioren bis Jahresende. Freundschaftsspiele sind weiterhin möglich, natürlich auch das Training (unter o.g. Bedingungen).
Weitere Details finden Sie im angefügten Schreiben des FLVW. Wir bitten inständig um Beachtung dieser Vorschriften.